MwSt auf Stromweiterberechnung: einfache Ferienunterkunft oder Parahotellerie?
Die Weiterberechnung von Strom an Ihre Airbnb-Gäste folgt je nach Steuerregime unterschiedlichen Regeln. Klassische touristische Ferienunterkunft oder Parahotellerie-Tätigkeit: Die MwSt verdoppelt sich. Verstehen Sie präzise, welches Regime für Ihre Tätigkeit gilt.
Zwei Regime, zwei gegensätzliche MwSt-Behandlungen
In Frankreich gilt die klassische Vermietung möblierten Wohnraums als touristische Ferienunterkunft als zivilrechtliche Tätigkeit. Als solche liegt sie gemäß Artikel 261 D 4° des französischen Steuergesetzbuchs außerhalb des MwSt-Anwendungsbereichs. Sie berechnen die Übernachtung ohne MwSt, und jede Weiterberechnung von Strom an den Mieter folgt demselben Regime. Es wird keine MwSt eingezogen, aber auch keine MwSt auf Ihre Materialeinkäufe, Wartung oder Energie erstattet.
Das Regime kippt, sobald Sie mindestens drei der vier sogenannten Parahotellerie-Dienstleistungen anbieten: Frühstück, regelmäßige Reinigung der Räume während des Aufenthalts, Bereitstellung von Bettwäsche und persönlicher Gästeempfang. Sie fallen dann gemäß Artikel 279 a des französischen Steuergesetzbuchs in den Anwendungsbereich der reduzierten MwSt von 10 %. Diese Qualifizierung verwandelt Ihre zivilrechtliche in eine mit dem Hotelgewerbe gleichgestellte kommerzielle Tätigkeit.
Die Energie-Weiterberechnung hat kein eigenständiges Regime: Sie folgt dem Hauptregime der Vermietung. In der klassischen Ferienunterkunft berechnen Sie ohne MwSt weiter. In der MwSt-pflichtigen Parahotellerie fällt der weiterberechnete Strom in die 10 %-Bemessungsgrundlage. Diese einfache Regel hat große Auswirkungen auf Ihre Rechnungsstellung, Ihre Meldepflichten und vor allem Ihre Fähigkeit, MwSt auf Ihre Materialinvestitionen zurückzuerhalten.
Drei Schritte zur Klärung Ihrer MwSt-Weiterberechnung
Eine klare Steuermethode, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Ihr Regime diagnostizieren
Prüfen Sie die vier Parahotellerie-Dienstleistungen: Frühstück, Reinigung während des Aufenthalts, gestellte und erneuerte Wäsche, persönlicher Gästeempfang. Drei von vier reichen, um in die Parahotellerie zu wechseln und Ihr MwSt-Regime zu ändern.
Ihre Positionierung wählen
Einfache Ferienunterkunft ohne MwSt (zivilrechtliche Tätigkeit, keine Erstattung) oder MwSt-pflichtige Parahotellerie 10 % (MwSt eingezogen, MwSt auf Einkäufe abzugsfähig). Die Wahl hängt von Ihrem Investitionsvolumen, der Schwelle von 36 800 € und Ihrer Strategie ab.
Entsprechend abrechnen
Stellen Sie konforme Rechnungen aus: ohne MwSt für die klassische Ferienunterkunft, brutto zu 10 % für die Parahotellerie. Die Stromweiterberechnung folgt demselben Satz wie die Hauptübernachtung. Unsere Module erzeugen eine automatische Abrechnung, kompatibel mit beiden Regimen.
Der rechtliche Rahmen der MwSt bei Kurzzeitvermietung
Drei Texte strukturieren Ihr Regime: das französische Steuergesetzbuch und das Finanzgesetz 2024.
Artikel 261 D 4° des französischen Steuergesetzbuchs
Befreit möblierte Wohnungsvermietungen von der MwSt, einschließlich touristischer Ferienunterkünfte, außer wenn drei der vier Parahotellerie-Dienstleistungen erbracht werden. Das ist die rechtliche Grundlage der klassischen Ferienunterkunft außerhalb des MwSt-Bereichs.
Artikel 279 a des französischen Steuergesetzbuchs
Wendet den reduzierten Satz von 10 % auf Beherbergungsleistungen in klassifizierten Tourismushotels und Parahotellerie-Betrieben an. Die im Pauschalpreis enthaltene oder auf der Rechnung ausgewiesene Stromweiterberechnung folgt demselben Satz.
Mikro-BIC vs Realbesteuerungsregime
Seit dem französischen Finanzgesetz 2024 deckelt das Mikro-BIC für nicht klassifizierte Ferienunterkünfte 15 000 € Umsatz mit 50 % Abzug. Klassifizierte behalten 77 700 € und 71 % Abzug. Darüber hinaus ist das Realbesteuerungsregime mit vollständiger Buchhaltung obligatorisch.
Vier Vorteile des MwSt-pflichtigen Parahotellerie-Regimes
Der Wechsel in die Parahotellerie ist nicht trivial, eröffnet aber konkrete steuerliche Hebel.
MwSt-Erstattung auf Einkäufe
Unsere Zählermodule, die Installation, das Mobiliar, Renovierungsarbeiten, Wartung: Die gesamte auf Ihre Investitionen entrichtete MwSt wird abzugsfähig. Bei einem Kit zu 167 € brutto erhalten Sie direkt über 27 € zurück, und deutlich mehr bei einem vollständigen Renovierungsprojekt.
Wahrgenommene Professionalität
Eine Bruttorechnung mit innergemeinschaftlicher MwSt-Nummer verleiht Ihrer Tätigkeit Glaubwürdigkeit bei Geschäftsreisenden, Premium-Plattformen und Unternehmensbuchhaltern. Der Wechsel in die Parahotellerie signalisiert eine strukturierte Verwaltung, keine Gelegenheitsvermietung.
Eingezogene MwSt kompensiert
Die 10 % MwSt, die Sie Ihren Gästen berechnen, wird größtenteils durch die abzugsfähige MwSt auf Ihre Betriebskosten neutralisiert: Strom, Gas, Internet, Reinigungsmittel, Honorare. Der an den Staat abzuführende Saldo bleibt in einem typischen Geschäftsjahr überschaubar.
Klare Trennung der Tätigkeit
Der Wechsel in die Parahotellerie zwingt zur Strukturierung Ihrer Verwaltung: geführte Buchhaltung, CA3- oder CA12-Erklärungen, klare Unterscheidung zwischen Privatvermögen und beruflicher Tätigkeit. Eine Sorgfalt, die bei einer Prüfung schützt und eine eventuelle Übertragung des Geschäftsvermögens vorbereitet.
Konkreter Fall: Vermieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Wien, 20 000 € Jahresumsatz
Vergleich klassische Ferienunterkunft versus MwSt-pflichtige Parahotellerie über zwölf Betriebsmonate.
Klassische touristische Ferienunterkunft
- • Übernachtungen ohne MwSt berechnet, keine Erwähnung der MwSt auf Gästerechnungen
- • Weiterberechnung von Strom (ca. 1 400 € im Jahr) ohne MwSt integriert
- • Klassifiziertes Mikro-BIC: 71 % Abzug, Besteuerung nur auf 5 800 €
0 €
Auf Einkäufe erstattete MwSt
MwSt-pflichtige Parahotellerie 10 %
- • Übernachtungen brutto zu 10 % berechnet, d.h. ca. 1 820 € eingezogene MwSt
- • Strom zu 10 % weiterberechnet, konsistent mit dem Hotelregime
- • Realbesteuerungsregime: Abzug tatsächlicher Kosten und Abschreibung des Materials
+ 650 €
Netto jährlich erstattbare MwSt
Häufige Fragen zur MwSt bei Stromweiterberechnung
Die Steuerpunkte, die bei unseren Vermietern am häufigsten aufkommen.
Muss ich MwSt auf den an meinen Airbnb-Mieter weiterberechneten Strom berechnen?
Wie hoch ist die MwSt-Befreiungsschwelle im Jahr 2026?
Kann ich die MwSt auf meine Material- und Zählereinkäufe zurückerhalten?
Ist die Stromweiterberechnung in der Parahotellerie wirklich MwSt-pflichtig?
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Wenn ich in die Parahotellerie wechsle, muss ich alle meine Airbnb-Rechnungen neu erstellen?
Gibt es ein Interesse, freiwillig für die MwSt zu optieren?
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